Ratgeber
Trinkgeld für den Lieferdienst ausrechnen
Ein Trinkgeld für den Lieferfahrer ist üblich, aber freiwillig. Der Rechner oben zeigt, was bei einem Prozentsatz Ihrer Wahl herauskommt, mit Mindestbetrag und Aufrunden. Eine bestimmte Höhe empfehlen wir nicht, weil es dafür keine Regel gibt. Rechtsquelle ist das Einkommensteuergesetz (EStG) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28. Oktober 2026.

Trinkgeld für den Lieferdienst ausrechnen
Reine Rechnung ohne Empfehlung einer Höhe: Trinkgeld = Rechnungsbetrag mal Prozentsatz, mindestens der eingegebene Betrag; danach wird der Gesamtbetrag auf die gewählte Stufe aufgerundet. Ein Trinkgeld ist freiwillig, eine gesetzliche Pflicht oder feste Höhe gibt es nicht.
Ist Trinkgeld Pflicht?
Nein. Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung zusätzlich zum Rechnungsbetrag. Ein Lokal oder eine Plattform kann Sie nicht zu einem Trinkgeld verpflichten. Steht auf der Rechnung ein Posten wie „Service“, ist das kein Trinkgeld, sondern Teil des Preises, siehe Liefergebühr und Mindestbestellwert.
Steuerfrei für Beschäftigte
Nach § 3 Nr. 51 EStG sind Trinkgelder steuerfrei, die einem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zum geschuldeten Betrag gegeben werden. Für angestellte Lieferfahrer bleibt Ihr Trinkgeld also steuerfrei. Für Selbstständige gilt diese Befreiung nicht.
Bar oder in der App?
| Weg | Was Sie wissen sollten |
|---|---|
| Bar an der Tür | erreicht den Fahrer direkt |
| In der App | Plattformen geben an, ob das Trinkgeld vollständig an den Fahrer geht; das steht in ihren Bedingungen |
| Mit Karte beim Fahrer | hängt vom Kartenterminal des Lokals ab |
So rechnet der Rechner
Trinkgeld = Rechnungsbetrag mal Prozentsatz. Liegt das Ergebnis unter dem eingegebenen Mindestbetrag, gilt der Mindestbetrag. Danach rundet der Rechner den Gesamtbetrag auf die gewählte Stufe auf, zum Beispiel auf volle Euro. Bei 32,50 Euro und 10 Prozent sind das 3,25 Euro Trinkgeld, aufgerundet zahlen Sie 36 Euro.
Häufige Fragen
Gilt das Trinkgeld auch für die Liefergebühr?
Wie Sie rechnen, entscheiden Sie selbst. Der Rechner nimmt den Betrag, den Sie eingeben, also mit oder ohne Liefergebühr.
Muss ich Trinkgeld geben, wenn die Lieferung zu spät kam?
Nein. Trinkgeld ist immer freiwillig. Bei Mängeln an der Lieferung selbst helfen Ihre Rechte aus Reklamation und Widerruf.
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