Ratgeber
Liefergebühr und Mindestbestellwert erklärt
Zum Preis der Gerichte kommen bei Lieferungen oft weitere Posten: eine Liefergebühr, bei Plattformen manchmal eine Servicegebühr, und unter einem Mindestbestellwert wird gar nicht oder nur mit Aufschlag geliefert. Was davon vor der Bestellung zu sehen sein muss, regelt die Preisangabenverordnung (PAngV) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28. Oktober 2026.

Die Posten im Überblick
| Posten | Was er bedeutet |
|---|---|
| Preis der Gerichte | Endpreis einschließlich Umsatzsteuer |
| Liefergebühr | Kosten für die Fahrt zu Ihnen, oft nach Entfernung gestaffelt |
| Servicegebühr | Gebühr mancher Plattformen für die Vermittlung, unabhängig von der Entfernung |
| Mindestbestellwert | Bestellwert, ab dem geliefert wird; manche liefern darunter gegen einen Aufschlag |
| Kleinmengenaufschlag | Zuschlag, wenn der Mindestbestellwert nicht erreicht ist |
Die Höhe dieser Posten legen Lokal oder Plattform selbst fest. Eine gesetzliche Ober- oder Untergrenze gibt es nicht.
Was die Preisangabenverordnung verlangt
Bei Online-Bestellungen muss ein Unternehmer nach § 6 Abs. 1 PAngV angeben, dass die Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und ob zusätzlich Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen. Nach § 6 Abs. 2 PAngV ist ihre Höhe zu nennen, soweit sie sich vernünftigerweise vorab berechnen lässt. Für Sie heißt das: Im Warenkorb sollten alle Gebühren vor dem Absenden stehen.
Gesamtpreis prüfen
- Den Betrag im Warenkorb kurz vor dem Absenden ansehen, nicht nur die Preise auf der Speisekarte.
- Prüfen, ob der Mindestbestellwert für den Gerichtepreis oder für den Betrag einschließlich Gebühren gilt.
- Bei wechselnden Gebühren (zum Beispiel zu Stoßzeiten) den Betrag nach jeder Änderung neu prüfen.
Wie viel Sie mit Abholen sparen könnten, rechnet Liefern oder abholen mit Ihren Gebühren, Ihrem Weg und einem möglichen Abholrabatt.
Mindestbestellwert erreichen
Wer allein bestellt, liegt manchmal knapp unter dem Mindestbestellwert. Dann bleibt die Wahl zwischen Auffüllen, Aufschlag zahlen, gemeinsam bestellen oder abholen. Beim Abholen gilt in der Regel kein Mindestbestellwert. Lokale mit Abholung in Ihrer Nähe zeigt der Lieferdienst-Finder mit der Auswahl „nur Abholung“.
Häufige Fragen
Darf ein Lieferdienst eine Servicegebühr verlangen?
Ja, wenn sie vor der Bestellung angegeben ist. § 6 PAngV verlangt die Angabe sonstiger Kosten, verbietet sie aber nicht.
Ist das Trinkgeld in der Liefergebühr enthalten?
Nein. Die Liefergebühr geht an Lokal oder Plattform. Trinkgeld ist freiwillig und zusätzlich, siehe Trinkgeld für den Lieferdienst.
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