Ratgeber
Reklamation und Widerruf bei Lieferessen
Kommt das falsche Gericht, fehlt eine Beilage oder ist das Essen verdorben, haben Sie Rechte. Ein Widerrufsrecht wie beim Versandhandel gibt es für zubereitetes Essen dagegen in der Regel nicht. Die Angaben stammen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28. Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Kein Widerruf bei zubereitetem Essen
Bei Online- und Telefonbestellungen gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht. § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB nimmt aber Verträge über Waren aus, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Zubereitetes Essen gehört dazu. Sie können eine Bestellung also nicht einfach zurückgeben, weil Sie es sich anders überlegt haben.
Ihre Rechte bei Mängeln
Für die Lieferung von Speisen, die das Lokal für Sie zubereitet, gilt nach § 650 BGB das Kaufrecht. Ist die Ware mangelhaft, können Sie nach § 437 BGB:
| Recht | Was es bedeutet | Vorschrift |
|---|---|---|
| Nacherfüllung | richtiges Gericht oder fehlende Beilage nachliefern lassen | § 439 BGB |
| Minderung | einen Teil des Preises zurückverlangen | § 441 BGB |
| Rücktritt | Vertrag rückgängig machen, wenn die Nacherfüllung scheitert oder unzumutbar ist | §§ 440, 323 BGB |
Ein Mangel liegt zum Beispiel vor, wenn ein anderes Gericht geliefert wurde, etwas fehlt oder das Essen verdorben ist. Dass es nicht so gut schmeckt wie erhofft, ist in der Regel kein Mangel.
So reklamieren Sie
- Sofort melden, solange die Lieferung noch frisch ist, beim Lokal oder bei der Plattform, über die Sie bestellt haben.
- Fotos machen: Gericht, Verpackung, Bestellbestätigung.
- Sagen, was Sie wollen: Nachlieferung oder Teilerstattung.
- Bei Online-Zahlung die Reklamation über das Kundenkonto oder die App dokumentieren.
Wer Ihr Ansprechpartner ist, hängt davon ab, ob die Plattform nur vermittelt oder selbst verkauft, siehe Essen online bestellen.
Bei gesundheitlichen Problemen
Wenn Sie vermuten, dass verdorbenes Essen Sie krank gemacht hat, gehen Sie zum Arzt und heben Sie Reste und Verpackung auf. Die Lebensmittelüberwachung Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt nimmt Hinweise auf Hygienemängel entgegen. Bei einer Allergie hilft die Seite Allergene beim Lieferessen, solche Fälle vorab zu vermeiden.
Häufige Fragen
Kann ich eine Bestellung stornieren, bevor das Essen kommt?
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Ob eine Stornierung möglich ist, hängt vom Lokal oder den Bedingungen der Plattform ab; fragen Sie möglichst früh nach, bevor die Zubereitung beginnt.
Das Essen kam eine Stunde zu spät. Bekomme ich Geld zurück?
Ein fester Anspruch besteht nicht automatisch. Viele Lokale und Plattformen erstatten aus Kulanz. Wurde eine feste Lieferzeit verbindlich zugesagt, können weitere Rechte bestehen; die Einzelheiten hängen vom Fall ab.
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