Ratgeber

Reklamation und Widerruf bei Lieferessen

Kommt das falsche Gericht, fehlt eine Beilage oder ist das Essen verdorben, haben Sie Rechte. Ein Widerrufsrecht wie beim Versandhandel gibt es für zubereitetes Essen dagegen in der Regel nicht. Die Angaben stammen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28. Oktober 2026. Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Stand Oktober 20262 Min. Lesezeit
Person isst mit Stäbchen Nudeln aus einer Box zum Mitnehmen

Kein Widerruf bei zubereitetem Essen

Bei Online- und Telefonbestellungen gilt grundsätzlich ein Widerrufsrecht. § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB nimmt aber Verträge über Waren aus, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Zubereitetes Essen gehört dazu. Sie können eine Bestellung also nicht einfach zurückgeben, weil Sie es sich anders überlegt haben.

Ihre Rechte bei Mängeln

Für die Lieferung von Speisen, die das Lokal für Sie zubereitet, gilt nach § 650 BGB das Kaufrecht. Ist die Ware mangelhaft, können Sie nach § 437 BGB:

Recht Was es bedeutet Vorschrift
Nacherfüllung richtiges Gericht oder fehlende Beilage nachliefern lassen § 439 BGB
Minderung einen Teil des Preises zurückverlangen § 441 BGB
Rücktritt Vertrag rückgängig machen, wenn die Nacherfüllung scheitert oder unzumutbar ist §§ 440, 323 BGB

Ein Mangel liegt zum Beispiel vor, wenn ein anderes Gericht geliefert wurde, etwas fehlt oder das Essen verdorben ist. Dass es nicht so gut schmeckt wie erhofft, ist in der Regel kein Mangel.

So reklamieren Sie

  1. Sofort melden, solange die Lieferung noch frisch ist, beim Lokal oder bei der Plattform, über die Sie bestellt haben.
  2. Fotos machen: Gericht, Verpackung, Bestellbestätigung.
  3. Sagen, was Sie wollen: Nachlieferung oder Teilerstattung.
  4. Bei Online-Zahlung die Reklamation über das Kundenkonto oder die App dokumentieren.

Wer Ihr Ansprechpartner ist, hängt davon ab, ob die Plattform nur vermittelt oder selbst verkauft, siehe Essen online bestellen.

Bei gesundheitlichen Problemen

Wenn Sie vermuten, dass verdorbenes Essen Sie krank gemacht hat, gehen Sie zum Arzt und heben Sie Reste und Verpackung auf. Die Lebensmittelüberwachung Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt nimmt Hinweise auf Hygienemängel entgegen. Bei einer Allergie hilft die Seite Allergene beim Lieferessen, solche Fälle vorab zu vermeiden.

Häufige Fragen

Kann ich eine Bestellung stornieren, bevor das Essen kommt?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht. Ob eine Stornierung möglich ist, hängt vom Lokal oder den Bedingungen der Plattform ab; fragen Sie möglichst früh nach, bevor die Zubereitung beginnt.

Das Essen kam eine Stunde zu spät. Bekomme ich Geld zurück?

Ein fester Anspruch besteht nicht automatisch. Viele Lokale und Plattformen erstatten aus Kulanz. Wurde eine feste Lieferzeit verbindlich zugesagt, können weitere Rechte bestehen; die Einzelheiten hängen vom Fall ab.

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