Ratgeber
Essen online bestellen: worauf es ankommt
Essen bestellen Sie online auf zwei Wegen: auf der Website oder in der App eines einzelnen Lokals oder über eine Plattform, die viele Lokale bündelt. Beide Wege sind legal und verbreitet, unterscheiden sich aber bei Kosten und Zuständigkeit. Rechtsquellen: Preisangabenverordnung (PAngV), Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28. Oktober 2026.

Die beiden Wege im Vergleich
| Direkt beim Lokal | Über eine Plattform | |
|---|---|---|
| Auswahl | ein Lokal | viele Lokale an einem Ort |
| Preise | Preise des Lokals | können von der Speisekarte im Lokal abweichen |
| Gebühren | Liefergebühr des Lokals | oft Liefer- und Servicegebühr der Plattform |
| Ansprechpartner | das Lokal | je nach AGB das Lokal oder die Plattform |
| Bezahlen | häufig bar oder Karte an der Tür | meist online vorab |
Welche Preise und Gebühren gelten, steht vor dem Absenden der Bestellung im Warenkorb. Nach § 6 Abs. 1 PAngV muss ein Unternehmer bei Online-Angeboten angeben, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzlich Liefer- oder sonstige Kosten anfallen. Die Höhe dieser Kosten ist nach § 6 Abs. 2 PAngV zu nennen, soweit sie sich vorab berechnen lässt.
Wer ist Ihr Vertragspartner?
Bei einer Bestellung direkt beim Lokal ist es das Lokal. Bei Plattformen hängt es vom Geschäftsmodell ab: Manche vermitteln nur und das Lokal bleibt Vertragspartner, andere verkaufen selbst. Wer es ist, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform und in der Bestellbestätigung. Das spielt eine Rolle, wenn etwas fehlt oder falsch ist, siehe Reklamation und Widerruf.
Impressum prüfen
Wer geschäftsmäßig Bestellungen über eine Website oder App annimmt, muss nach § 5 Abs. 1 DDG unter anderem Namen und Anschrift leicht erkennbar und ständig verfügbar angeben. Fehlt das Impressum ganz, ist das ein Warnzeichen. Bei Plattformen steht zusätzlich oft ein Hinweis auf das jeweilige Lokal.
Tipps für die Online-Bestellung
- Preise im Warenkorb mit der Speisekarte vergleichen, wenn Sie das Lokal kennen.
- Bei Unverträglichkeiten die Allergenangaben vor dem Absenden lesen, siehe Allergene beim Lieferessen.
- Lokale in Ihrer Nähe, auch solche ohne Plattform, zeigt der Lieferdienst-Finder.
- Wenn Sie in der Nähe wohnen, kann Abholen günstiger sein: Liefern oder abholen.
Häufige Fragen
Sind die Preise auf der Plattform dieselben wie im Lokal?
Nicht unbedingt. Lokale dürfen ihre Preise je Vertriebsweg unterschiedlich festlegen. Maßgeblich ist der Preis, der vor dem Absenden der Bestellung angezeigt wird.
Kann ich eine Online-Bestellung widerrufen?
Bei zubereitetem Essen in der Regel nicht, weil das Widerrufsrecht für schnell verderbliche Waren nach § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht gilt. Details unter Reklamation und Widerruf.
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