Ratgeber
Lieferdienst: so finden Sie den passenden
Ein Lieferdienst bringt zubereitetes Essen nach Hause. Das kann das Lokal selbst sein, das mit eigenen Fahrern liefert, oder eine Plattform, die Bestellungen vermittelt und teils auch ausliefert. Diese Seite zeigt, was Sie vor der Bestellung klären. Rechtsquellen sind die Preisangabenverordnung (PAngV) und die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28. Oktober 2026.

Vor der Bestellung klären
| Frage | Wo Sie es finden | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Liefert das Lokal bis zu mir? | Liefergebiet auf Website oder in der App, sonst anrufen | Liegt Ihre Adresse außerhalb, wird nicht geliefert oder es kostet mehr |
| Mindestbestellwert und Liefergebühr? | Speisekarte, Bestellseite | Müssen bei Online-Bestellung angegeben sein, § 6 PAngV |
| Welche Allergene stecken drin? | Speisekarte, Fußnoten, Bestellseite oder auf Nachfrage | Pflichtangabe vor dem Kauf, § 4 LMIDV |
| Wie zahle ich? | Bestellseite | Bar an der Tür, Karte beim Fahrer oder online vorab |
| Wie lange dauert es? | Bestellbestätigung | Die angegebene Zeit ist meist eine Schätzung |
Direkt beim Lokal oder über eine Plattform
Viele Lokale nehmen Bestellungen per Telefon oder über die eigene Website an und liefern selbst. Daneben gibt es Plattformen, auf denen viele Lokale gelistet sind. Für Sie ändern sich dadurch Preise, Gebühren und der Ansprechpartner bei Problemen. Die Unterschiede stehen unter Essen online bestellen.
Lieferdienste in Ihrer Nähe
Lokale mit eingetragener Lieferung oder Abholung zeigt der Lieferdienst-Finder für jeden Ort in Deutschland. Er nennt Küche, Adresse, Öffnungszeiten und Website, soweit sie in OpenStreetMap eingetragen sind.
Checkliste für die erste Bestellung
- Liefergebiet und Mindestbestellwert prüfen.
- Gesamtpreis mit Liefer- und Servicegebühr ansehen, nicht nur den Preis der Gerichte.
- Bei Unverträglichkeiten die Allergenangaben lesen oder nachfragen.
- Bestellbestätigung aufheben, falls etwas fehlt oder falsch ist.
- Bei Barzahlung passendes Geld bereithalten, Trinkgeld nach eigenem Ermessen.
Ob sich Abholen statt Liefern lohnt, rechnet Liefern oder abholen mit Ihren Zahlen durch.
Häufige Fragen
Muss ein Lieferdienst die Liefergebühr vorher nennen?
Ja, bei Bestellungen über Website oder App. Nach § 6 Abs. 2 PAngV ist die Höhe zusätzlicher Liefer- oder Versandkosten anzugeben, soweit sie sich vorab berechnen lässt.
Was mache ich, wenn das Essen nicht kommt?
Melden Sie sich beim Lokal oder bei der Plattform, über die Sie bestellt haben. Wer zuständig ist und welche Rechte Sie haben, steht unter Reklamation und Widerruf.
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